Für Menschen

Wenn Sie bei einer Privatkasse versichert oder als Beamter beihilfefähig sind,  kann der größte Teil der Behandlungskosten von dort übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor Behandlungsbeginn, inwieweit Ihre Krankenkasse sich an den Behandlungskosten beteiligt bzw. welche Behandlungen Sie vorher beantragen bzw. genehmigen lassen müssen. Gegebenenfalls können Sie Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.